Feuerungskontrolle
Die Feuerungskontrolle obliegt dem Bau- und Justizdepartement und steht unter der Aufsicht des AfU. Das AfU fordert die Anlagenbesitzer periodisch zu Messung oder Kontrolle der Feuerung auf. Die Aufgebote werden zwischen April und Juni verschickt. Der Anlagenbesitzer ist verpflichtet, die Kontrollen und Messungen innerhalb eines Jahres durch eine zugelassene Fachperson durchführen zu lassen.
Die Fachperson muss die Mess- und Kontrollergebnisse innerhalb von 30 Tagen via Web in die Datenbank FEKO eintragen. Bei der ersten Messung trägt sie zudem die Anlagenummer ins Kontrollheft ein.
Wurden Sie für eine Feuerungskontrolle aufgefordert?
Dann melden Sie sich während den Büro-Öffnungszeiten unter der Tel.-Nr.
032 681 33 00
oder schreiben ein Mail an info@ewd-derendingen.ch um einen Termin abzumachen.
Büro-Öffnungszeiten:
Vormittag Nachmittag
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Dienstag und Donnerstag geschlossen 14.00 - 17.00 Uhr
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