Für die Benützung des öffentlichen Grundes entschädigt die EWD die Gemeinde mit 0.43 Rp./kWh. Diese Abgaben sind in den bisherigen Strompreisen bereits enthalten gewesen und werden jetzt separat ausgewiesen.
Die Energie ist die Menge an kWh die Sie verbraucht haben und die Netznutzung ist der Transport des Stroms zu Ihnen.
Diese sind uns mindestens 10 Tage im Voraus zu melden, damit eine Ablesung erfolgen kann.
KEV steht für Kostendenkende Einspeisevergütung. Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt seit 1. Januar 2009 über die Vergütung in Höhe von 1.40 Rp. pro bezogene kWh.
http://www.bfe.admin.ch/kev
Die Messpunktnummer ist eine vom VSE (Verband Schweizerischer Elektizitätsunternehmen) genormte Bezeichnung, die dem nationalen Datenaustausch dient.
Ja, Energie und Netznutzung werden seit dem Jahr 2009 lediglich für die Transparenz gesondert ausgewiesen.
Ablesungen erfolgen halbjährlich per Ende Juni und Ende Dezember, worauf Sie eine Abrechnung erhalten. Ende März und Ende September erhalten Sie aufgrund des letzten Halbjahresbezuges (ca. 50 %) eine Aktontorechnung, die in der nächsten Abrechnung berücksichtigt wird.
Die Netzgesellschaft Swissgrid AG verrechnet seit 1. Januar 2009 Leistungen in Höhe von 0.40 Rp./kWh, um die Kosten für das Aufbewahren von Energie, den sicheren Netzbetrieb und die Koordination des schweizerischen Höchstspannungsnetzes zu decken.
www.swissgrid.ch
Der Doppeltarif eignet sich für Kunden mit erhöhten Nachtstromverbrauch ab 21.00 Uhr bis morgens um 07.00 Uhr. Dem Kunden ist die Wahl der Produkte Doppeltarif und Einfachtarif freigestellt. Allfällige Anpassungen der Installationen gehen zu Lasten des Kunden.

Hochtarif: 07.00 - 21.00 Uhr
Niedertarif: 21.00 - 07.00 Uhr